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E-Rechnung für Handwerker: Praktischer Leitfaden

22. März 2026

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen in Deutschland, auch Handwerksbetriebe. Viele Handwerker erstellen ihre Rechnungen bisher mit Word, Excel oder einem einfachen Rechnungsprogramm und versenden sie als PDF. Ab 2028 reicht das nicht mehr aus.

Was ändert sich für Handwerker?

  • Ab 2025: Sie müssen E-Rechnungen von Lieferanten und Geschäftspartnern empfangen können
  • Ab 2027: Betriebe mit über 800.000 EUR Jahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
  • Ab 2028: Alle Betriebe müssen E-Rechnungen ausstellen

Typische Rechnungen im Handwerk

Handwerkerrechnungen haben oft besondere Anforderungen: Materialkosten, Arbeitsstunden, Fahrtkosten und die Ausweisung der Mehrwertsteuer nach §14 UStG. All diese Angaben müssen auch in der E-Rechnung korrekt abgebildet werden.

Der einfachste Weg

Sie müssen nicht Ihre gesamte Software umstellen. Der einfachste Weg:

  • Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt (Word, PDF, Ihr Rechnungsprogramm)
  • Laden Sie die fertige Rechnung bei FixMyInvoice hoch
  • Prüfen Sie die erkannten Daten und ergänzen Sie fehlende Angaben
  • Laden Sie die fertige E-Rechnung (ZUGFeRD) herunter

Das Ergebnis ist eine ZUGFeRD-Datei: Ihr Kunde sieht eine normale PDF-Rechnung, aber die maschinenlesbaren Daten sind eingebettet. Keine neue Software nötig, keine Schulung, keine Umstellung.

Kosten

Mit FixMyInvoice können Sie 2 Rechnungen kostenlos konvertieren. Danach kosten einzelne Konvertierungen ab 0,50 EUR. Für Betriebe mit vielen Rechnungen gibt es den Unlimited-Plan für 9,90 EUR pro Monat.