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E-Rechnungspflicht 2028: Was Unternehmen jetzt tun müssen

6. April 2026

Die E-Rechnungspflicht 2028 betrifft alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von der Größe. Ab dem 1. Januar 2028 müssen auch kleine Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen können. Die Übergangsfrist endet.

Der Zeitplan

  • Seit 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit über 800.000 EUR Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
  • Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen

Was bedeutet das konkret?

Jede Rechnung, die Sie an ein anderes Unternehmen in Deutschland senden, muss ab 2028 im Format EN 16931 vorliegen. PDF-Rechnungen per E-Mail reichen nicht mehr aus. Sie benötigen entweder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) oder XRechnung (reines XML).

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Informieren: Verstehen Sie, was eine E-Rechnung ist und welche Formate zulässig sind
  • Testen: Probieren Sie die Konvertierung Ihrer bestehenden Rechnungen aus
  • Prozesse anpassen: Planen Sie, wie E-Rechnungen in Ihren Workflow integriert werden
  • Empfang sicherstellen: Können Sie bereits jetzt E-Rechnungen empfangen und verarbeiten?

Die einfachste Lösung

Sie müssen nicht Ihre gesamte Software umstellen. Mit FixMyInvoice können Sie Ihre bestehenden Rechnungen (PDF, Word) einfach in E-Rechnungen konvertieren. Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt, laden Sie sie hoch, und erhalten Sie eine EN 16931-konforme E-Rechnung. Keine neue Software, keine Schulung.

Strafen bei Nichtbeachtung

Die E-Rechnungspflicht ist gesetzlich verankert. Rechnungen, die nicht im korrekten Format ausgestellt werden, können vom Empfänger zurückgewiesen werden. Zudem drohen Probleme beim Vorsteuerabzug, wenn die Rechnung nicht den formalen Anforderungen entspricht.