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Warum eine PDF-Rechnung keine E-Rechnung ist

28. März 2026

Ein häufiges Missverständnis: Viele Unternehmer glauben, dass eine Rechnung als PDF-Datei per E-Mail bereits eine E-Rechnung ist. Das ist leider nicht der Fall.

Der Unterschied

Eine E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Das bedeutet: Die Rechnungsdaten müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen. Eine normale PDF-Datei enthält nur ein Bild der Rechnung, das für Computer nicht verarbeitbar ist.

Was eine E-Rechnung ausmacht

  • Strukturierte Daten: Alle Rechnungsfelder (Absender, Empfänger, Positionen, Steuern) sind als XML-Daten codiert
  • Maschinenlesbar: Software kann die Daten automatisch verarbeiten, ohne OCR oder manuelle Eingabe
  • Normkonform: Das Format entspricht EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD)
  • Validierbar: Die Rechnung kann automatisch auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft werden

Welche Formate gelten als E-Rechnung?

  • ZUGFeRD 2.x: Eine PDF-Datei mit eingebettetem XML. Der Empfänger sieht eine normale PDF, die Maschine liest das XML.
  • XRechnung: Reines XML ohne PDF. Wird vor allem für Rechnungen an Behörden verwendet.

Was nicht als E-Rechnung gilt

  • Normale PDF-Dateien
  • Word-Dokumente
  • Gescannte Rechnungen
  • Rechnungen als Bild (JPG, PNG)
  • ZUGFeRD 1.0 (veraltet, nicht EN 16931-konform)

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