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Warum eine PDF-Rechnung keine E-Rechnung ist
28. März 2026
Ein häufiges Missverständnis: Viele Unternehmer glauben, dass eine Rechnung als PDF-Datei per E-Mail bereits eine E-Rechnung ist. Das ist leider nicht der Fall.
Der Unterschied
Eine E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Das bedeutet: Die Rechnungsdaten müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen. Eine normale PDF-Datei enthält nur ein Bild der Rechnung, das für Computer nicht verarbeitbar ist.
Was eine E-Rechnung ausmacht
- Strukturierte Daten: Alle Rechnungsfelder (Absender, Empfänger, Positionen, Steuern) sind als XML-Daten codiert
- Maschinenlesbar: Software kann die Daten automatisch verarbeiten, ohne OCR oder manuelle Eingabe
- Normkonform: Das Format entspricht EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD)
- Validierbar: Die Rechnung kann automatisch auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft werden
Welche Formate gelten als E-Rechnung?
- ZUGFeRD 2.x: Eine PDF-Datei mit eingebettetem XML. Der Empfänger sieht eine normale PDF, die Maschine liest das XML.
- XRechnung: Reines XML ohne PDF. Wird vor allem für Rechnungen an Behörden verwendet.
Was nicht als E-Rechnung gilt
- Normale PDF-Dateien
- Word-Dokumente
- Gescannte Rechnungen
- Rechnungen als Bild (JPG, PNG)
- ZUGFeRD 1.0 (veraltet, nicht EN 16931-konform)
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